Rechtsprechung
   AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,98299
AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16 (https://dejure.org/2017,98299)
AG Koblenz, Entscheidung vom 16.03.2017 - 152 C 1708/16 (https://dejure.org/2017,98299)
AG Koblenz, Entscheidung vom 16. März 2017 - 152 C 1708/16 (https://dejure.org/2017,98299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,98299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • aw3p.de

    Sekundäre Darlegungslast: Scheiden die Mitnutzer nach deren Zeugenaussage als Täter aus, verbleibt Beklagter als Anschlussinhaber

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anspruchsinhabers dann nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten.
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08 besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass dann, wenn ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht wird, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.06.2015, Az. I ZR 19/14 die Annahme unbeanstandet gelassen, dass ein Musiktitel rund 400 mal von einer Filesharing-Quelle heruntergeladen wurde.
  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

    Auszug aus AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16
    Was die erhobene Einwendung der Verjährung des Schadenersatzanspruchs anbelangt, so weist die Klägerseite zutreffend darauf hin, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.01.2015, Az. I ZR 148/13 unter Anwendung des § 852 Satz 2 BGB auf Schadenersatzansprüche nach Lizenzanalogie eine 10-jährige Verjährungsfrist anwendet.
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus AG Koblenz, 16.03.2017 - 152 C 1708/16
    Die Grundsätze, welche der Bundesgerichtshof in der Entscheidung mit Urteil vom 24.11.1981, Az. X ZR 7/80 entwickelt hatte, treffen jedenfalls auf den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten nicht zu.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht